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   BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 522/13   

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https://dejure.org/2013,36599
BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 522/13 (https://dejure.org/2013,36599)
BPatG, Entscheidung vom 27.11.2013 - 26 W (pat) 522/13 (https://dejure.org/2013,36599)
BPatG, Entscheidung vom 27. November 2013 - 26 W (pat) 522/13 (https://dejure.org/2013,36599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "NEXT (Wort-Bild-Marke)/NEXT (Gemeinschaftsmarke)" - Widerspruch aus Gemeinschaftsmarkenanmeldung - Umwandlung in nationale Markenanmeldung - Berücksichtigung der Waren der Gemeinschaftsmarkenanmeldung - Warenähnlichkeit und -identität - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr der zur Eintragung angemeldeten Wortmarke und Bildmarke "NEXT"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "NEXT (Wort-Bild-Marke)/NEXT (Gemeinschaftsmarke)" - Widerspruch aus Gemeinschaftsmarkenanmeldung - Umwandlung in nationale Markenanmeldung - Berücksichtigung der Waren der Gemeinschaftsmarkenanmeldung - Warenähnlichkeit und -identität - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "NEXT (Wort-Bild-Marke)/NEXT (Gemeinschaftsmarke)" - Widerspruch aus Gemeinschaftsmarkenanmeldung - Umwandlung in nationale Markenanmeldung - Berücksichtigung der Waren der Gemeinschaftsmarkenanmeldung - Warenähnlichkeit und -identität - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 522/13
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und der bei der Auswahl zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO), wie die Markenstelle in der angefochtenen Entscheidung grundsätzlich zutreffend ausgeführt hat.
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 522/13
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und der bei der Auswahl zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO), wie die Markenstelle in der angefochtenen Entscheidung grundsätzlich zutreffend ausgeführt hat.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 522/13
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und der bei der Auswahl zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO), wie die Markenstelle in der angefochtenen Entscheidung grundsätzlich zutreffend ausgeführt hat.
  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 272/03

    WEB VIP / VIP

    Auszug aus BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 522/13
    "Der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke nach Art. 32 GMV kommt die Wirkung einer vorschriftsmäßigen nationalen Hinterlegung zu, wobei diese Wirkung, wie der Umkehrschluss aus Art. 108 Abs. 7 GMV ergibt, nicht erlischt, wenn der Umwandlungsantrag innerhalb der vorgeschriebenen Zeit eingereicht wird", so der Senat in 26 W (pat) 78/04 unter Hinweis auf BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 272/03.
  • BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04

    CANNABIS, Cannabis/THE CANNABIS CLUB SUD

    Auszug aus BPatG, 27.11.2013 - 26 W (pat) 522/13
    "Der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke nach Art. 32 GMV kommt die Wirkung einer vorschriftsmäßigen nationalen Hinterlegung zu, wobei diese Wirkung, wie der Umkehrschluss aus Art. 108 Abs. 7 GMV ergibt, nicht erlischt, wenn der Umwandlungsantrag innerhalb der vorgeschriebenen Zeit eingereicht wird", so der Senat in 26 W (pat) 78/04 unter Hinweis auf BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 272/03.
  • BPatG, 17.11.2022 - 28 W (pat) 9/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts stehe die aus einer Umwandlung entstehende nationale Anmeldung in Kontinuität zur vorangegangenen Unionsmarke, es handele sich daher um dasselbe materielle Schutzrecht (u.a. 26 W (pat) 522/13).

    Die von der Markeninhaberin in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Entscheidung des BPatG vom 17. November 2013 (26 W (pat) 522/13) vorgebrachte Argumentation, wonach die aus der Umwandlung entstandene Anmeldung in Kontinuität zur vorangegangenen Unionsmarke stehe, betrifft die Zulässigkeit von Widersprüchen, die sich während des Widerspruchsverfahrens nach einer Umwandlung auf die daraus hervorgehende nationale Marke stützen, und mithin eine andere Konstellation.

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